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Kommunale Wärmeplanung

Die Wärmewende bezeichnet die Transformation der derzeit fossil dominierten Wärmeversorgung von Gebäuden und Industrie hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045.
Die Wärmewende umfasst also alle Maßnahmen, die darauf abzielen, Wärmeenergie einzusparen und den Wärmeverbrauch zu dekarbonisieren, vor allem durch die Nutzung Erneuerbarer Energien.
Aufgabe der Kommunen wird es also künftig sein zu initiieren, zu investieren, zu gestalten und zu steuern, um mit diesen Maßnahmen politische Energie- und Klimaziele zu erreichen.
Auch die Gemeinde Windeby ist zusammen mit anderen Gemeinden des Amtes auf dem Weg diese Ziele durch gezielte Projekte und Investionen auf den Weg zu bringen.

Die kommunale Wärmeplanung  in der Gemeinde Windeby ist eines der großen Aufgaben, die wir zusammen angehen müssen.
Zurzeit gibt es rechtlich noch viele Unklarheiten, die hoffentlich bald abgestellt  bzw. in erklärbarer und verständlicher Form für Jedermann dargelegt werden. Die Sorge der Bürgerinnen und Bürger ist groß, dass man den Durchblick verliert und dadurch eine Unsicherheit entsteht, was und wie man selbst am besten zum Klimawandel beitragen kann.
Während Nachbargemeinden schon weiter sind, steckt unsere Gemeinde noch in den Anfängen. Aber zur Beruhigung kann man schon mal sagen, dass es schon aus Kostengründen oft nur gemeindeübergreifend zu Lösungen kommen kann, wie man am Beispiel Barkelsby, Rieseby und Gammelby erkennen kann. Dort wird ein Wärmebecken entstehen, dass man mit PV-Anlagen und Windkraft betreiben möchte.
Das Amt Schlei-Ostsee ist zusammen mit den verantwortlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im engen Austausch und sucht nach geeigneten Möglichkeiten, um den Aufgaben, die die Klimawärmewende mit sich bringt, gemeinsam angehen zu können. So ist es auch für die Gemeinde Windeby.

Dadurch, dass wir mit unseren vielen Ortsteilen sehr zersiedelt sind, erscheint der Bau von Wärmenetzten schon aufgrund der Entfernungen und des damit verbundenen kostenintensiven Aufwandes sehr aufwendig bzw. nicht durchführbar. Zumal fehlt uns dafür auch eine geeignete Wärmequelle, die andere Gemeinden schon zum Teil haben und uns damit voraus sind.

Was uns als Gemeinde vorerst bleibt, ist dann der Betrieb von PV-Anlagen. Das wiederum geht auch nur dann, wenn die Netzbetreiber auch in der Lage sind, den produzierten Strom abzutransportieren. Derzeit gibt es aber noch Kapazitäten. Bis 2030 ist z.B. die SH-Netz AG bestrebt, den Ausbau der Stromnetze zu forcieren, sodass man ab 2030 die Möglichkeit hat, weitere viele Anlagen ( PV und Wind ) im Amtsbereich in Betrieb nehmen zu können.
 

Umsetzung in der Gemeinde Windeby

 

Protokollauszug aus der Gemeindevertretung  vom 11.12.2023

Entnehmen Sie hier, was wir zusammen mit dem Amt-Schlei-Ostsee und vielen anderen Gemeinden gemeinsam anstreben:

Beginn des Auszugs:

..." 16. Strategie zur kommunalen Wärmeplanung in der Gemeinde Windeby

18-BUA-4/2023

Am 18.09.2023 hat die GV Windeby folgenden Beschluss gefasst:

Es wird beschlossen, im Rahmen einer Einwohnerversammlung über die Möglichkeiten

einer kommunalen Wärmeplanung zu informieren. Die Klimaschutzagentur des Kreises

Rendsburg-Eckernförde soll gebeten werden, hieran teilzunehmen und die Bürgerinnen

und Bürger mit Informationen zu versorgen.

Weiteres Ziel ist es, aus der Einwohnerversammlung eine Arbeitsgruppe ins Leben zu

rufen, die sich weiter mit den Details beschäftigt und den gemeindlichen Gremien zuarbeitet.

Überdies soll im Rahmen der Einwohnerversammlung eine Datenabfrage (wie in Güby)

zum Wärmebedarf angestoßen werden.

Da weder die Klimaschutzagentur noch die Amtsverwaltung die Kapazitäten haben, in allen

Gemeinden individuelle Vorgehensweisen bei der Wärmeplanung und völlig ergebnisoffene

Einwohnerversammlungen zu begleiten sowie Zuschussmöglichkeiten abzuprüfen, wird eine

bestmögliche einheitliche Vorgehensweise empfohlen.

Losgelöst von der im Folgenden hergeleiteten Strategie steht es der Gemeinde natürlich frei,

schon frühzeitig eine Arbeitsgruppe zu

bilden und Überlegungen anzustellen.

Ob man eine Datenabfrage zum Wärmebedarf bei den

Bürgerinnen und Bürgern startet, ohne eine Strategie zu haben, wie man die Daten in der Arbeitsgruppe verwerten wird, sollte man sich sehr genau überlegen. Zum einen könnten man

falsche Erwartungen bei den Bürgerinnen und Bürgern wecken und zum anderen könnte eine

spätere Abfrage, dann wenn man möglicherweise tatsächlich eine Strategie entwickelt hat, nicht

mehr ernst genommen werden.

Gemeinsame Strategie-Herleitung:

Die Amtsverwaltung hat die Klimaschutzagentur des Kreises (KSA) um Unterstützung zu diesem Thema gebeten. Dazu hat die KSA den Sachverhalt zusammen mit der Verwaltung des

Amtes Schlei-Ostsee wie folgt zusammengefasst. Diese Zusammenfassung hat einen Stand

vom 20.09.2023, d.h. vor Inkrafttreten des in Abstimmung befindlichen Bundesgesetzes für die

Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (sogenannt Wärmeplanungsgesetz).

Derzeit wird durch den Bund das sogenannte Wärmeplanungsgesetz beraten. Mit diesem Gesetz soll die Grundlage für eine verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung geschaffen werden. Offen ist noch, in welchem Umfang auch kleinere

Kommunen dazu verpflichtet werden, eine kommunale Wärmeplanung aufzustellen.

Erst wenn der Bund das Gesetz verabschiedet hat und die Bundesländer dieses über Verordnungen oder Landesgesetze in Landesrecht überführt haben, können die tatsächlich geforderten Inhalte der Wärmeplanung für jede Kommune benannt werden.

Mit der kommunalen Wärmeplanung sollen Kommunen eine Strategie zur Verwirklichung einer

klimaneutralen Wärmeversorgung entwickeln, wodurch sie ihren Beitrag zur Erreichung des

Ziels eines klimaneutralen Gebäudebestands leisten. Der kommunale Wärmeplan soll u.a. Aussagen darüber treffen, wie der langfristig zu erwartende Wärmebedarf der Kommune mit einer

auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur bedient werden kann.

So kann beispielsweise abgeschätzt werden, in welchen Bereichen der Kommune ein regenera-

tiv gespeistes Wärmenetz technisch und wirtschaftlich möglich ist und in welchen Bereichen

nicht. Dieses trägt demnach auch zu einer Planungssicherheit bei Bürgerinnen und Bürgern

sowie die politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern bei.

Die kommunale Wärmeplanung ist demnach ein strategisches Planungsinstrument, um die

Wärmewende im Gemeindegebiet auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorantreiben zu

können, unabhängig davon, ob seitens des Bundes eine Verpflichtung vorgesehen wird.

Natürlich ist das Thema an sich in aller Munde und die Gemeinden machen sich schon heute

mehr oder weniger Gedanken. Diese Gedanken und auch die schon im Planungs- oder Umsetzungsprozess befindlichen Projekte (Fernwärmesysteme mit Nutzung von Abwärme aus Biogasanlagen, Power-to-Heat…) erleichtern später sicherlich die Ausarbeitung der kommunale

Wärmeplanung. Gleichzeitig ist es in bestimmten Gemeinden, die keine der vorgenannten Möglichkeiten offensichtlich nutzen können, wahrschein ratsam, die kommunale Wärmeplanung

abzuwarten, bevor durch Haushaltsbefragungen etc. Erwartungen an die Gemeinde geschürt

werden, die wohlmöglich nicht befriedigt werden können. Denn die kommunale Wärmeplanung

sieht nach derzeitigem Stand der Dinge ohnehin folgende Inhalte vor:

(Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW):

1. Bestandsanalyse:

Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchs sowie der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen, einschließlich Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und den

Baualtersklassen, der Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und

Speichern sowie Ermittlung der Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude.

2. Potenzialanalyse:

Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie und öffentlichen Liegenschaften sowie Erhebung der lokal verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien

und Abwärmepotenziale.

3. Entwicklung eines klimaneutralen Zielszenarios bis 2040:

Entwicklung eines Szenarios für eine klimaneutrale Wärmeversorgung. Dazu wird die Ausnutzung der in Phase 2 ermittelten Potenziale für Energieeinsparung und erneuerbare Energien in

einer Energie- und Treibhausgasbilanz nach Sektoren und Energieträgern für die Jahre 2030

und 2040 dargestellt. Außerdem erfolgt eine räumlich aufgelöste Beschreibung der dafür benötigten zukünftigen Versorgungsstruktur im Jahr 2040 mit einem Zwischenziel für 2030. Insbesondere soll eine Einteilung in Eignungsgebiete für Wärmenetze und Einzelversorgung erfolgen.

4. Festlegung kommunale Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog:

Formulierung eines Transformationspfads zum Aufbau einer klimaneutralen Wärmeversorgung

und Beschreibung der dafür erforderlichen Maßnahmen. Die Maßnahmen sollen spezifisch auf

unterschiedliche Eignungsgebiete und Quartiere eingehen. Insbesondere sollen der Pfad und

der Endzustand der Infrastruktur für Wärme- und Gasnetze festgelegt werden. Prioritäre Maßnahmen zur Umsetzung in den nächsten fünf bis sieben Jahren sollen dabei möglichst detailliert

beschrieben werden. Für mittel- und langfristige Maßnahmen sind ausführliche Skizzen ausreichend.

 

 

Die Summe der beschriebenen Maßnahmen soll zu den erforderlichen Treibhausgasminderungen in Hinblick auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung führen.

Derzeit fördert der Bund im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) über die Bundesförderstelle Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH (ZUG) die (freiwillige) Erstellung einer

kommunalen Wärmeplanung über die sogenannte Kommunalrichtlinie. Die Förderung beträgt

90 % bzw. 100 % für finanzschwache Kommunen, wenn der Antrag bis zum 31.12.2023 gestellt

wird. Bei Antragstellung ab 2024 beträgt der Zuschuss 60 % bzw. 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Der Bewilligungszeitraum beträgt 12 Monate.

Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, noch in 2023 einen Antrag für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung auf den Weg zu bringen. Die Klimaschutzagentur im Kreis RendsburgEckernförde gGmbH wird dabei die Antragsunterlagen erstellen und die Antragstellung koordinieren.

Um Synergien bei der Antragstellung auf Fördermittel zu gewinnen und die Chancen zu erhöhen, überhaupt über ein Verdingungsverfahren ein leistungsfähiges, fachkundiges und zuverlässiges Planungsbüro zu gewinnen, wird empfohlen, dass sich benachbarte Gemeinden zu

einem sogenannten „Konvoi“ zusammenschließen. Soweit in den umliegenden Gemeinden entsprechende Beschlüsse gefasst werden, die kommunale Wärmeplanung zeitnah auf den Weg

zu bringen und entsprechende Fördermittel bei der NKI bis zum 31.12.2023 zu beantragen,

sollte aus Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten bestenfalls der Beitritt zu einem einzigen Verbundprojekt im Amt Schlei-Ostsee vorgesehen werden.

Abschätzung zeitlicher Ablauf:

Es heißt, dass die Bewilligung des NKI-Zuschusses über 90 % bei die ZUG gGmbH durchaus

12 Monate dauern kann, sprich bis Ende 2024. Anschließend muss dann eine Ausschreibung

der Planungsleistung stattfinden, um darüber die geforderte Leistung wirtschaftlich an ein leistungsfähiges und zuverlässiges Planungsbüro zu verdingen. Somit wird die tatsächliche Arbeit

zur Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung wahrscheinlich erst Anfang oder Mitte 2025

beginnen. Ob dann überhaupt ausreichend Planungskapazitäten verfügbar sein werden, sei

erstmal dahingestellt.

Kosten:

Die finanziellen Auswirkungen können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht abschließend abgeschätzt werden. Die Kosten, auch jene für jede einzelne Gemeinde im Konvoi-Verfahren

werden im Rahmen der Antragstellung konkreter ermittelt. Bei einem Zusammenschluss von

bestenfalls allen Gemeinden des Amtes wird davon ausgegangen, dass kein Eigenanteil einer

Gemeinde größer als 5.000 € sein wird. Über was für einen Schlüssel man den Eigenanteil der

einzelnen Gemeinden aufteilt, muss später ermittelt werden. Der Grund dafür liegt u.a. darin,

dass heute noch nicht bekannt ist, ob die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für kleine zersiedelte Gemeinden im Vergleich zu größeren kompakten Gemeinden überhaupt einen

nennenswerten Aufwand darstellt.

Jedenfalls dürfte es für Ihre Gemeinde günstiger sein, 1/x-tel des Eigenanteils von 10 % des

Planungsaufwandes zu zahlen, als ab 01.01.2024 einen Eigenanteil von 40 % von einem Einzelplanungsauftrag Ihrer Gemeinde.

Fazit:

Es ist ziemlich sicher, dass die Gemeinden dazu verpflichtet werden, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Unter den genannten Gesichtspunkten ist die beschriebene Vorgehensweise zu empfehlen. Dadurch, dass die Gemeinden des Amtes bestenfalls von einem Planungsbüro begleitet werden, wird es eine auf jede Gemeinde angepasste, aber einigermaßen

einheitliche Vorgehensweise geben. Dadurch ist die Aufgabenstellung für ein Planungsbüro

attraktiver, als wenn alle Gemeinden für sich Aufträge vergeben würden. Zudem ist es für die

Verwaltung effizienter in der Projekt- und Gremienbetreuung.

Beschluss:

1. Die Gemeinde beschließt die Aufstellung einer (freiwilligen) kommunalen Wärmeplanung.

2. Vorbehaltlich dessen, dass andere Gemeinden des Amtes auch der Vorgehensweise im

sogenannten Konvoi-Verfahren zustimmen, wird auch die Gemeinde Barkelsby dem KonvoiVerfahren zur Nutzung von Synergien beitreten.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Klimaschutzagentur im Kreis Rendsburg-Eckernförde gGmbH bis spätestens 31.12.2023 die Fördermittel über die Kommunalrichtlinie zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung (Punkt 4.1.11 der Richtlinie) zu

beantragen.

4. Die notwendige, 10 %-ige Kofinanzierung als Eigenanteil der Gemeinde wird anerkannt. Da

Rechnungen voraussichtlich nicht vor 2025 gestellt werden, werden die Mittel erst über die

Haushaltsplanung 2025 bereitgestellt." ...

Ende des Auszugs

Aktuelles zur kommunalen Wärmeplanung 2024

Die Klimaschutzagentur hat im letzten Jahr noch Anträge auf Förderung der Erstellung von Wärmeplänen für unsere Gemeinden beim Bund beantragt:

Folgende Fakten haben sich bisher ergeben:

  • Die  Anträge werden nicht mehr beschieden werden, da der Fördertopf dem verfassungswidrigen Haushalt zum Opfer gefallen ist.

  • Der Bund hat ein Wärmeplanungsgesetz verabschiedet, welches die Länder verpflichtet, jeweils ein Gesetz zu erlassen, das wiederum unsere Gemeinden verpflichtet, bis 30.06.2028 eine Wärmeplanung vorzunehmen.

  • Das Land SH wird dieses Gesetz erst zum Jahr 2025 in Kraft treten lassen.

  • Somit ergibt sich in 2024 ein sogenannter Handlungsstillstand.

  • Wir werden uns daher in diesem Jahr nicht mehr mit der Wärmeplanung befassen müssen oder  können.

  • Es gibt also defacto derzeit keinerlei Förderung.

  • Mit dem Gesetz muss aber eine Förderung einhergehen. Das gilt zumindest für die Kommunen, aber noch nicht für das Land Schleswig-Holstein.

  • Bis 2028 hat das Amt und die Gemeinden also noch ausreichend Zeit.

  • Einzelne Wärmenetze - auch die sich anbietenden - sind davon unabhängig.

  • Die Klimaschutzagentur und das Amt Schlei-Ostsee behalten die Thematik im Auge und man wird  auf veränderte Klarheiten jederzeit reagieren.

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