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Kastanienallee Westerthal

Im April 2022 wurden im Zuge eines Ortstermins der Eigentümerin, einem Baumgutachter  und der Untere Naturschutzbehörden, die Kastanien in Augenschein genommen.

 

Es konnten an den einzelnen Alleenbäumen verschiedene Stellen, wie z. gerissene Rinde, Fäule am Stammfuß, Pilzbefall, Astausbrüche festgestellt werden.

Der Baumgutachter führt in seinem Gutachten von November 2023 aus, dass die Bäume der

Allee insgesamt umfangreiche Schäden aufweisen.

Zu denen im Jahr 2016 dokumentierten Schäden (erhebliche Rindenschäden durch Risse oder flächiges Fehlen der Rinde, dadurch Eindringen von holzzersetzenden Pilzen, Befall mit Pseudomonas und / oder Phytophtora)

kommen nun noch das unkontrollierbare Ausbrechen von Ästen und ein Befall mit dem Brandkrustenpilz hinzu.

Durch die Gefahr abgebrochner Äste, die sich noch in den Baumkronen befinden und gegen andere bereits schon schadhafte Äste drücken, entsteht eine potentierte Gefahrenlage.

Durch einen Dominoeffekt kann es so durch einen kleinen Abbruch zu einem größeren Kronenausbruch kommen, der dann ungeahnte Schäden auf der Allee für Radfahrer oder Fußgänger wie auch Pkw zur Folge haben.

Damit ist also die Verkehrssicherheit eingeschränkt, wenn nicht sogar, nicht gegeben.

Es soll nun der Altbestand der Kastanien gefällt werden.

Die Genehmigung zur Fällung einer Kastanienallee seitens der UNB erfolgte Anfang Dezember 2023. Betroffen sind  29 Altbäume der Allee.

Die Kastanienallee weist eine Bedeutung für das Landschaftsbild und den Naturhaushalt auf.

Die Gehölzart Kastanie dient als Nahrungsquelle für Bienen, Falter etc. Es handelt sich um eine Weichholzart. Wunden kann der Baum nur schwer abschotten / heilen. Dadurch bedingt kann es zu Morschungen / Fäulnis kommen.

Allerdings kommt dieser Allee mit seinen Bäumen und dem darin befindlichen Lebensraum eine sehr hohe ökologische Bedeutung als Habitat für viele Artengruppen bei.

Um das Landschaftsbild wiederherzustellen und negative Auswirkungen auf den Naturhaushalt auszuschließen, sollte nach der Fällmaßnahme eine Allee neu gepflanzt werden.

Eine denkmalschutzrechtliche Überprüfung der Allee ergab keinerlei Bedenken gegen die angedachte Fällung.

Nach einem weiteren gesetzlich geforderten artenschutzrechtlichen Gutachten ergab sich jedoch, dass man den tatsächlich vorhandenen  und schützenswerten Lebensraum von Tieren durch einen erheblichen Kronenrückschnitt retten könnte.

Die Gutachterin hatte sich mit einem Hubwagen in die Kronen begeben und dort durch endoskopische Untersuchungen diverse Nester von Fledermäusen, Vögeln und Insekten gefunden. Sogar einzelne Wasserreservoirs waren vorhanden.

Diese Entdeckungen  wurden durch Bilder belegt und wurden im Gutachten aufgeführt.

Abschließend kam man so zu einer Entscheidung, dass von einer Fällung der Allee Abstand genommen wurde und es zu einen nicht unerheblichen  Kronenrückschnitt aller Bäume  kommen wird.

Damit bleibt also nicht nur das allen bekannte Landschaftbild erhalten, sondern man wird auch dem Naturschutz gerecht, in den es sich immer zu investieren lohnt, wenn man eine Chance dazu hat.

Bildergalerie zur Allee

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