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Noorwanderweg

Schwere Sturmschäden                                                   November 2023

 

Durch den letzten Sturm im Oktober 2023 wurde der Noorwanderweg zwischen dem Weißen Stein und der Westerthaler Niederung stark in Mitleidenschaft gezogen. So wie auch in den vergangenen Jahren konnte man von Jahr zu Jahr feststellen, wie der Wanderweg immer mehr an Substanz verloren hatte. Doch wo liegen die Ursachen für die stetigen Abbau des Weges tatsächlich und was kann man nachhaltig machen, um diesen Wanderweg langfristig zu sichern ?

 

Hinsichtlich des Hochwassertores gab es im Dezember ein Gespräch mit den Verantwortlichen der Stadt Eckernförde.

Das besagte Tor funktioniert einwandfrei. Im September wurde es wegen eines Steins in der Führungsschiene repariert.

Nach Rücksprache mit den Verantwortlichen der Stadt Eckernförde reicht eine längere Zeit mit östlichem Wind aus und das Hochwassertor wird infolgedessen schon bei einem 25 cm höheren Wasserstand der Ostsee automatisch geschlossen. Die Wasserstände sind im Internet täglich einsehbar.

Kommen dann noch starke Niederschläge hinzu, läuft das Noor durch die Oberflächenentwässerung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen langsam voll und ein höherer Wasserspiegel ist die Folge.

Das Wasser im Noor kann also nicht mehr über das intakte Hochwassertor abfließen, das dieses ja aufgrund der anhaltenden Ostwinde und den damit verbundenen konstantem Hochwasser geschlossen ist.

Bei weiter anhaltenden starken östlichen Winden kann es aufgrund der großen Wasserfläche des Windebyer Noors durchaus zu unterschiedlichen Wasserhöhen kommen. Es ist keine Seltenheit, dass bei solchen Windlagen dann auf der Windebyer Seite das Wasser 20 bis 30 cm höher steht als auf der Eckernförder Seite.

Dadurch geraten die Uferböschungen in Bedrängnis und die Drainagerohre der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, die in das Windebyer Noor entwässern, geraten so unter die Wasseroberfläche. So entsteht dann z.B. oft die Staunässe der Noorniederung hinter dem Steinwall unterhalb dem Hof Westerthal und  die Bereiche vor dem alten Kliff laufen voll.

 

Ich habe im November 2023 eine Begehung des Wanderwegs vom Weißen Stein bis zu den „Westerthaler Wiesen“ durchgeführt und einen Zustandsbericht sowie einen Bildbericht verfasst, um so einen tatsächlichen wie auch visuellen Eindruck von den Schäden zu vermitteln.

Wie geht es nun weiter ?                                            Februar 2024

 

Die letzte große Sanierung wurde im Jahr 2021 unter dem damaligen Bürgermeister Pietrzak durchgeführt. Diese wurde z.T. mit gemeindeeigenen Mitteln, wie auch einer kleinen Beteiligung von der Stadt Eckernförde und zum größten Teil von der AktivRegion finanziert.

In den Jahren zuvor gab es nur Eingriffe kosmetischer Natur, bei denen kleine Reparaturen vorgenommen wurden.

Davor gab es wiederum eine größere Maßnahme unter dem damaligen Bürgermeister Kaschke. Aus dieser Zeit stammen die Ausbesserungsarbeiten mit den kleinen Holzbohlenabschnitten und der Neugestaltung der Rampe und Treppe beim weißen Stein.

Die Frage die man sich nun stellt ist die, in weit jetzt der  Noorwasserspiegel und die damit verbundenen starken Oststürme, dem Wanderweg immer wieder so zusetzen, sodaß die Gemeinde durch ihre vertragliche Verpflichtung in gewissen Abständen den Weg sanieren muß und dieser Zustand insgesamt überhaupt noch finanzierbar und tragbar ist.

Eine Tatsache ist, dass kein Deich, kein Strand, kein Ufer und kein Weg  vor den Naturgewalten sicher ist. Die durch Stürme und Hochwasser entstehenden Schäden und sie sind eine Folge dessen und kommen statistisch gesehen in der Regel alle 10 bis 15 Jahre vor.

 

Wir Menschen sind es, die diesen Naturgewalten begegnen und unseren Lebensraum so gut wie es geht vor diesen Ereignissen schützen wollen, aber auch verstehen müssen, dass wir ihn wieder aufbauen müssen, wenn es das erfordert.

Um den ersten gemeindlichen Verpflichtungen nachzukommen, wurde der Wanderer durch Hinweisschilder auf die Schäden und Gefahren aufmerksam gemacht. Ferner wurde auf das Betretungsverbot der landwirtschaftlich genutzten Flächen hingewiesen, da Wanderer den zum Teil sehr aufgeweichten Weg umgingen und die Felder zum Abkürzen benutzten. Rechtlich ist das Betreten landwirtschaftlicher Flächen wie bestellte Äcker oder Weideflächen mit Tieren grundsätzlich verboten. Außerhalb dieser Zeiträume hingegen hat dieses Verbot im Jahr 2015 eine Lockerung erfahren.

Als nächstes wird eine Bestandsaufnahme, der Schäden durchgeführt, um belegbare Zahlen zu bekommen und den tatsächlichen Schaden in Summe  zu bezeichnen.

Diese ersten Repararturen der Bereiche, die eine abstrakte Gefahr darstellen, erfolgen im Rahmen der Eilkompetenz des Bürgermeisters.

 

So wird man auch der Verkehrssicherungspflicht gerecht, die der Gemeinde vertraglich obliegt. Da im Zivilverfahren die Beweislastumkehr gilt, muss die Gemeinde im Fall eines eingetretenen Personenschadens, der ggf. eine Klage zur Folge hat, nachweisen, dass sie alles getan hat, um den eingetretenen Schaden zu vermeiden.

Im Bereich des Wanderweges mit Waldanteilen, muss der Wanderer mit den allgemeinen Gefahren ( z.B. herabstürzende Äste oder Baumwurzeln im Weg ) rechnen.

In den anderen Bereichen sieht das jedoch ein wenig anders aus.

Dort wo das Wasser sich in den Weg gespült hat, wo z.B. Löcher mit hängenden Bodenwurzeln zu sehen sind usw. kann man nicht mehr von allgemeinen Gefahren sprechen, sondern von Zustandsgefahren, die durch den verantwortlich Zustandshaftenden zu beseitigen sind.

Diese Reparaturen können aber erst dann durchgeführt werden, wenn der Weg soweit trocken ist, dass dort auch kleine Maschinen fahren können, ohne im Morast zu versinken.

Das wird aber noch einige Zeit dauern, da die Bedingungen zum Durchführen von Arbeiten sehr schlecht sind.

Zeitgleich wird ermittelt, wie groß der finanzielle Aufwand für eine größere Maßnahme sein wird.

Dazu zählen die Menge des einzubringenden Materials, die Art des Uferschutzes durch Steine und einer Schutzbepflanzung und die Verlegung neuer Dränagen zur Entwässerung des Bruchwaldes vor der Kliffkante.

Je nach Aufwand und Materialmenge erfordert dieses laut Auskunft der Fachbehörde eine erneute Genehmigung des Kreises Rendsburg-Eckernförde, die wiederum Zeit erfordern würde. Diese Maßnahme  wird aber nur vom Kreis mitgetragen, wenn eine Verlegung des Wanderweges auf die Kliffkante als Alternative keine Zustimmung durch die Landwirte bekommt.

Die Alternative einer Verlegung des Wanderweges auf die Kliffkante, die zu einer erheblichen Verbesserung der Situation führen würde, wird derzeit von den Landwirten aus nachvollziehbaren Gründen abgelehnt, da es in der Vergangenheit immer wieder zu kleinen Konflikten beim Düngen, Spritzen und ähnlichen Arbeiten mit einigen Wanderern kam.

Ganz uninteressant ist die Verlegung aber trotzdem nicht, denn sie hätte den Vorteil, dass man viel weniger technischen Unterhaltungsaufwand hätte und die Kostenersparnis gegenüber dem Uferwanderweg sich insgesamt   mittelfristig rechnen würde .

Je nachdem wie man solch eine Trasse anlegt, ist sie mehr oder weniger kostenaufwendig. Es gibt genügend Beispiele dafür, wie man solche Wege naturbelassen anlegt, ohne viel Geld auszugeben. Eine Bauvorschrift für solche Wege gibt es nicht und das macht sie wiederum lukrativ. Häufig verwendet werden z.B. sogenannte "Äsungsstreifen" zwischen Ackern oder an deren Rand, auf den man Wanderpfade anlegt, die naturbelassen und umweltfreundlich sind.

 

Somit bleibt derzeit nur die Erhaltung des ufernahen Wanderweges.

Die auch andiskutierte Sperrung des Wanderweges als weitere Alternative, wird zu keiner Verbesserung der Situation führen, sondern sie bedeutet ein Rückschritt in die Zeit, bevor es den Pachtvertrag zwischen  den Landeigentümern des Weges und der Gemeinde Windeby gab. Da gab es lediglich einen  schmalen Wanderpfad und das schon seit mehr als über 100 Jahren. Schon in einer Karte von der preußischen Landaufnahme von 1871 war dieser Pfad schon eingezeichnet.

Laut Gesetz kann man den Menschen nicht am Betreten dieses Weges hindern. Lediglich das Betreten landwirtschaftlich genutzter Flächen ist gesetzlich verboten. Diese Fläche des Noorufers ist aber eine solche, die nicht landwirtschaftlich genutzt wird.

Eine Sperrung dieses Weges - wie auch immer sie technisch vorgenommen wird -  kann also dazu führen, dass der Mensch sich daran nicht halten und trotzdem dort gehen wird.

Gar nicht abzusehen, wie sich solch eine Sperre im Landschaftsbild überhaupt auswirkt und schon aufgrund seines Ausmaßes und Aussehens seitens der Naturschutzbehörden abgelehnt wird, weil sie nicht ins Landschaftsbild passen.

Rechtlich ist also gegen das Betreten nichts  zu machen.

Nach § 30 Abs. 1 LNatSchG darf jeder in der freien Landschaft neben den für die Öffentlichkeit gewidmeten Straßen, Wegen und sonstigen Flächen nur Privatwege (private Straßen und Wege aller Art) sowie Wegeränder zum Zwecke der Erholung unentgeltlich betreten und sich dort vorübergehend aufhalten.

Wir müssen also alle zu einer Regelung kommen, um allem Belangen gerecht zu werden:

- dem Naturschutz

- dem Schutz der Flächen der Landwirte

- dem Tourismus und der Naherholung   und

- dem Recht des Menschen sich in diesem Raum aufzuhalten und sich wohl zu fühlen.

Nur miteinander wird es funktionieren uns diesen schönen Naherholungsraum zu erhalten und ich bin davon überzeugt, dass wir das hinbekommen.

 

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Landnahme

Durch den erhöhten Wasserstand bei starken Ostwinden mit viel Niederschlägen entstanden diese Schäden

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Staunässe

Durch die starken Niederschläge laufen die Flächen vor den Kliffs voll und sorgen zusammen mit dem Seewasser für durchnässte Flächen im Wanderweg.

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Abbau der Ufervegetation

Durch den Abbau der Ufervegetation und das damit verschwundene Wurzelwerk, kann der Ufersand nicht mehr so gehalten werden und führt so zu einem beschleunigten Abbau des Weges.

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